hsrw:controlling:anerkannte_credit_points

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Die anerkannten Credit-Points sind extern zum Studium erbrachte Leistungen, die dem Studium als Credit-Points (CP) angerechnet werden konnten. Erbrachte Leistungen sollten frühzeitig, wenn möglich bereits vor dem Studium angerechnet werden.

Rechtliche Grundlage

Grundsätzlich gilt § 63a des Hochschulgesetzes.

Für die Anrechnung von Credit-Points gibt es kein einheitliches Verfahren. Die Bildungseinrichtung kann eine dafür vorgesehene Ordnung verfassen oder das Anrechnen von Leistungen in die Prüfungsordnung integrieren. Abhängige Faktoren bei der Entscheidung zur Anerkennung der Leistung sind Fachschwerpunkt und Rahmenaufwand, die individuell geprüft werden.

Praxisbeispiele

  • Hochschulwechsel (Hochschule, Modulhandbuch und Notenspiegel inkl. Fehlversuchen)
  • Studiengangswechsel (Modulhandbuch und Notenspiegel inkl. Fehlversuchen)
  • Ausbildung- und Berufstätigkeiten (Prüfungsergebnisse und Lehrplan)

Siehe auch

Externe Verweise

Hochschulgesetz - HG abgerufen am: 11.06.2018

  • hsrw/controlling/anerkannte_credit_points.1537606054.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/09/22 10:47
  • von Martens, Jana