hsrw:controlling:anerkannte_credit_points

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Die Anerkannten Creditpoints sind extern zum Studium erbrachte Leistungen die dem Studium als Credit-Points (CP) angerechnet werden konnten. Erbrachte Leistungen sollten möglichst früh (vor dem Studium), können jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt, angerechnet werden.

Rechtliche Grundlage

Grundsätzlich gilt § 63a des Hochschulgesetzes.

Für die Anrechnung von Credit-Points gibt es kein einheitliches Verfahren. Die Bildungseinrichtung kann eine dafür vorgesehene Ordnung verfassen oder das Anrechnen von Leistungen in die Prüfungsordnung integrieren. Abhängige Faktoren bei der Entscheindung zur Anerkennung der Leistung sind Fachschwerpunkt und Rahmanaufwand, die individuell geprüft werden können.

Praxisbeispiele (Entscheidungsdokumente)

  • Hochschulwechsel (Hochschule + Modulhandbung + Notenspiegel inkl. Fehlversuchen)
  • Studiumwechsel (Modulhandbung + Notenspiegel inkl. Fehlversuchen)
  • Ausbildung- und Berufstätigkeiten (Prüfungsergebnisse und Lehrplan)

Siehe auch

Externe Verweise

Hochschulgesetz - HG abgerufen am: 11.06.2018
Externer Link2 abgerufen am: DD.MM.JJJJ

  • hsrw/controlling/anerkannte_credit_points.1528724605.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/06/11 15:43
  • von Linßen, David