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Anerkannte Credit-Points
Die Anerkannten Creditpoints sind extern zum Studium erbrachte Leistungen die dem Studium als Credit-Points (CP) angerechnet werden konnten. Erbrachte Leistungen sollten möglichst früh (vor dem Studium), können jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt, angerechnet werden.
Rechtliche Grundlage
Für die Anrechnung von Credit-Points gibt es kein einheitliches Verfahren. Die Bildungseinrichtung kann eine Ordnung verfassen oder das Anrechnen von Leistungen in die Prüfungsordnung integrieren. Es besteht keine Verpflichtung zur Anerkennung von vorherigen/externen Lehrleistungen. Abhängige Faktoren bei der Entscheindung zur Anerkennung der Leistung sind Fachschwerpunkt und Rahmanaufwand, die individuell geprüft werden können.
Praxisbeispiele (Entscheidungsdokumente)
- Hochschul- und Studiumwechsel (Modulhandbung + Notenspiegel inkl. Fehlversuchen)
- Ausbildung- und Berufstätigkeiten (Prüfungsergebnisse und Lehrplan)
Siehe auch
Externe Verweise
Externer Link1 abgerufen am: DD.MM.JJJJ
Externer Link2 abgerufen am: DD.MM.JJJJ