hsrw:controlling:anerkannte_credit_points

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Die Anerkannten Creditpoints sind extern zum Studium erbrachte Leistungen die dem Studium als Credit-Points (CP) angerechnet werden konnten. Erbrachte Leistungen sollten möglichst früh (vor dem Studium), können jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt, angerechnet werden.

Rechtliche Grundlage

Für die Anrechnung von Credit-Points gibt es kein einheitliches Verfahren. Die Bildungseinrichtung kann eine Ordnung verfassen oder das Anrechnen von Leistungen in die Prüfungsordnung integrieren. Es besteht keine Verpflichtung zur Anerkennung von vorherigen/externen Lehrleistungen. Abhängige Faktoren bei der Entscheindung zur Anerkennung der Leistung sind Fachschwerpunkt und Rahmanaufwand, die individuell geprüft werden können.

Praxisbeispiele (Entscheidungsdokumente)

  • Hochschul- und Studiumwechsel (Modulhandbung + Notenspiegel inkl. Fehlversuchen)
  • Ausbildung- und Berufstätigkeiten (Prüfungsergebnisse und Lehrplan)

Siehe auch

Externe Verweise

Externer Link1 abgerufen am: DD.MM.JJJJ
Externer Link2 abgerufen am: DD.MM.JJJJ

  • hsrw/controlling/anerkannte_credit_points.1528724019.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/06/11 15:33
  • von Linßen, David