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Vollzeitäquivalent
Das Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine rechnerische Größe des Ressourcenmanagements. Es gibt für eine Anzahl realer Stellen mit unterschiedlichen Zeitmodellen die Anzahl der fiktiven Vollzeitstellen mit gleicher Arbeitskapazität an. Anhand des Vollzeitäquivalents wird die Mitarbeiterkapazität verschiedener Unternehmen, die Arbeitnehmer mit unterschiedlich strukturierten Vollzeit- und Teilmodellen beschäftigen, vergleichbar.
Anhand des Vollzeitäquivalents kann auch die in einem Projekt gebundene Personalkapazität ausgewiesen werden, wenn verschiedene Mitarbeiter zu unterschiedlichen Prozentsätzen ihrer Arbeitszeit dem Projekt zugewiesen sind. Diese Angabe wird z.B. häufig in Förderanträgen verlangt.
Der Begriff „Vollzeitäquivalente“ [lat. äquivalent - Gleichwertiges, gleichwertiger Ersatz] drückt in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eine normierte Größe aus und hat grundsätzlich das Ziel, eine Person nicht größer als den Wert „1,0“ darzustellen. Diese normierten Größen werden für die verschiedensten Funktionen eingesetzt. So können sie als Umlagenschlüssel, Inputkennziffer, Outputkennziffer oder auch bei der Normkostenkalkulation herangezogen werden.
Durch die Beschäftigungsvollzeitäquivalente wird ausgedrückt, in welchem Zeitumfang die Tätigkeit stattfindet. Eine Ganztagskraft wird beispielsweise mit dem Wert von 1,0 dargestellt und eine Halbtagskraft mit dem Wert von 0,5. Über die Beschäftigungsäquivalente werden die Bezugsgrößen der Beschäftigten-Umlagenschlüssel gesteuert.
Externe Verweise
https://www.projektmagazin.de/glossarterm/vollzeitaequivalent abgerufen am: 29.06.2018
https://verwaltung.uni-koeln.de/wirtschaft_und_finanzen/content/finanzplanung_und__steuerung/kosten__und_leistungsrechnung/allgemein_zur_klr/klr__lexikon/v/vollzeitaequivalent___vzae/index_ger.html abgerufen am: 29.06.2018