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Mitglieder einer Hochschule
Zu den Mitgliedern einer Hochschule zählen die*der Präsident*in bzw. die*der Rektor*in, die*der Kanzler*in, die Professor*innen, die Hochschuldozent*innen, die wissenschaftlichen Assistent*innen, die Oberassistent*innen, die hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die hauptberuflichen weiteren Mitarbeiter*innen, die studentischen Hilfskräfte und Aushilfen, sowie Beschäftigte in Technik und Verwaltung die als Personal an der Hochschule tätig sind.
Externe Verweise
https://www.academics.de abgerufen am: 15.06.2018