Qualitätsverbesserungsmittel

Durch das Studienqualitätsgesetz aus dem Jahre 2011 wurden wegfallende Studienbeiträge und -gebühren durch Qualitätsverbesserungsmittel (QV-Mittel oder auch QVM) kompensiert. Diese Mittel müssen vor deren Verausgabung beantragt und durch eine eigens dafür gegründete Kommission genehmigt werden. Die QV-Mittel unterliegen einer Zweckbindung, sodass gem. §3 Studienqualitätsgesetz nur Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen finanziert werden können.

Die Qualitätsverbesserungsmittel müssen seperat durch Antragsverfahren bei der zentralen Qualitätsverbesserungskommission (ZQVK) oder der dezentralen Qualitätsverbesserungskommission (dQVM) abgerufen werden.

Siehe auch