===== Lehrnachfrage ===== Der Begriff Lehrnachfrage wird in der Kapazitätsverordnung (KapVO) wie folgt beschrieben: === § 13 === [...]\\ (4) Zur Ermittlung der //Lehrnachfrage// in den einzelnen [[Lehreinheit|Lehreinheiten]] wird der Curricularnormwert auf die am [[Lehrangebot]] für den [[Studiengang]] beteiligten [[Lehreinheit|Lehreinheiten]] aufgeteilt (Bildung von Curricularanteilen). Die Angaben für die beteiligten [[Lehreinheit|Lehreinheiten]] sind aufeinander abzustimmen. Hilfsweise gilt die bisherige Verteilung des [[Lehrangebot|Lehrangebots]]. === Siehe auch === * [[Curriculum]] === Externe Verweise === [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000444|https://recht.nrw.de]] abgerufen am: 20.09.2018 \\