===== Lehrangebot ===== Die Kapazitätsverordnung (KapVO) beschreibt unter anderem die Verordnung über die Kapazitätsermittlung und gibt Auskunft über die Begrifflichkeit des Lehrangebots: === § 7 (Fn 6) === [...]\\ (2) Eine [[Lehreinheit]] ist eine für Zwecke der [[Kapazität|Kapazitätsermittlung]] abgegrenzte fachliche Einheit, die ein //Lehrangebot// bereitstellt. Die [[Lehreinheit|Lehreinheiten]] sind so abzugrenzen, daß die zugeordneten [[Studiengang|Studiengänge]] die [[Lehrveranstaltungsstunde|Lehrveranstaltungsstunden]] möglichst weitgehend bei einer [[Lehreinheit]] nachfragen. [...] === § 8 === (1) Für die Berechnung des //Lehrangebots// sind alle Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Lehrpersonals und der sonstigen Lehrpersonen nach Stellengruppen den [[Lehreinheit|Lehreinheiten]] zuzuordnen. [...] === § 13 === [...]\\ (4) Zur Ermittlung der [[Lehrnachfrage]] in den einzelnen [[Lehreinheit|Lehreinheiten]] wird der Curricularnormwert auf die am Lehrangebot für den [[Studiengang]] beteiligten [[Lehreinheit|Lehreinheiten]] aufgeteilt (Bildung von Curricularanteilen). Die Angaben für die beteiligten [[Lehreinheit|Lehreinheiten]] sind aufeinander abzustimmen. Hilfsweise gilt die bisherige Verteilung des //Lehrangebots//. === Siehe auch === * [[Curriculum]] * [[Kapazität]] === Externe Verweise === [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=4474&aufgehoben=N|https://recht.nrw.de]] abgerufen am: 20.09.2018