===== Jungstudierende ===== Jungstudierende sind Schüler*innen auf dem Weg zur Fachhochschulreife oder zur allgemeinen Hochschulreife die bereits während ihrer Schulzeit an [[Lehrveranstaltung|Lehrveranstaltungen]] und Prüfungen teilnehmen können. Dadurch erhalten sie bereits vor Studienbeginn fachliche wie soziale Einblicke in den Studienalltag. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium anerkannt. Jungstudierende werden nicht [[Einschreibung|eingeschrieben]] und brauchen daher den Semesterbeitrag nicht zu entrichten. === Rechtliche Grundlagen === § 48 Absatz 6 Hochschulgesetz Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu [[Lehrveranstaltung|Lehrveranstaltungen]] und [[Prüfung|Prüfungen]] zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet. === Siehe auch === * [[Studierende]] === Externe Verweise === [[https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/mkw_nrw_hochschulen_hochschulgesetz_hochschulgesetz_novelliert_begr%C3%BCndet_0.pdf|Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen]] abgerufen am: 11.09.2018