===== Exmatrikulation ===== Die Exmatrikulation beschreibt den Prozess der Ausschreibung von [[Studierende|Studierenden]] aus der Matrikel innerhalb der gegebenen Frist. Normalerweise findet eine Exmatrikulation von [[Studierende|Studierenden]] zum Ende des [[Semester|Semesters]], in welchem der [[Studienabschlüsse|Studienabschluss]] erlangt wird, statt. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, dass [[Studierende]] sich aufgrund von persönlichen [[Exmatrikulationsgründe|Exmatrikulationsgründen]] selber exmatrikulieren. Der Antrag auf Exmatrikulation bietet in diesem Fall die Optionen entweder unverzüglich oder zum Ende des laufenden [[Semester|Semesters]] exmatrikuliert zu werden. Außerdem kann die Hochschule eine Zwangsexmatrikulation durchführen, ohne den Antrag der [[Studierende|Studierenden]]. Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind unter anderem die folgenden: eine nicht ordnungsgemäße [[Rückmeldung]] innerhalb der gegebenen Frist, nicht bezahlte Beiträge, z.B. Studiengebühren oder Semesterbeiträge, oder die fehlende Studien- oder Prüfungsleistung, die für die Fortsetzung des Studiums erforderlich wäre. An der Hochschule Rhein-Waal muss dafür der Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und anschließend im Original über die Zentrale Studienberatung beim Studierendenservice eingereicht werden. === Siehe auch === * [[Einschreibung]] * [[Exmatrikulierte]] * [[Matrikelnummer]] === Externe Verweise === [[https://www.hochschule-rhein-waal.de/de/studium/studierende/kontaktformular-faq-fuer-studierende#Wie kann ich mich exmatrikulieren?|https://www.hochschule-rhein-waal.de]] abgerufen am: 28.08.2018\\