===== Anerkannte Credit-Points ===== Die anerkannten [[Credit-Points]] ([[Credit-Points|CP]]) werden für außerhalb des aktuell belegten Studiengangs bzw. der außerhalb der aktuell belegten Prüfungsordnung erbrachte Leistungen gutgeschrieben. Erbrachte Leistungen sollten frühzeitig, wenn möglich bereits vor dem Studium angerechnet werden. === Rechtliche Grundlage === Grundsätzlich gilt [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=397625|§ 63a]] des Hochschulgesetzes. Für die Anrechnung von [[Credit-Points]] gibt es kein einheitliches Verfahren. Die Bildungseinrichtung kann eine dafür vorgesehene Ordnung verfassen oder das Anrechnen von Leistungen in die [[Prüfungsordnung]] integrieren. Abhängige Faktoren bei der Entscheidung zur Anerkennung der Leistung sind Fachschwerpunkt und Rahmenaufwand, die individuell geprüft werden. === Praxisbeispiele === * Hochschulwechsel (Hochschule, [[Modul|Modulhandbuch]] und Notenspiegel inkl. Fehlversuchen) * Studiengangswechsel ([[Modul|Modulhandbuch]] und Notenspiegel inkl. Fehlversuchen) * Ausbildung- und Berufstätigkeiten (Prüfungsergebnisse und [[Curriculum|Lehrplan]]) === Siehe auch === * [[hsrw:controlling:ECTS|ECTS-Punkte]] === Externe Verweise === [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654#det368174|Hochschulgesetz - HG]] abgerufen am: 11.06.2018 \\