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Das Urlaubssemster ist eine offizielle Unterbrechung des Studiums und deckt den Zeitraum eines normalen Semesters ab. Es kann von [[Studierende|Studierenden]] beantragt und als befreites Semester während des Studiums genommen werden. Die [[Immatrikulation]] bleibt während dieser Zeit bestehen, das Urlaubssemester wird allerdings nicht als [[Fachsemester|Fach-]], sondern als [[Hochschulsemester]] gewertet und hat keinen Einfluss auf die [[Regelstudienzeit]] | Das Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung des Studiums und deckt den Zeitraum eines normalen [[:hsrw:controlling:semester|Semester]]s ab. Es kann von [[:hsrw:controlling:studierende|Studierenden]] beantragt und als Beurlaubung genutzt werden. Die [[:hsrw:controlling:studierende|Studierenden]] bleiben während dieser Zeit an der Hochschule [[:hsrw:controlling:einschreibung|eingeschrieben]]. Das Urlaubssemester wird nicht als [[:hsrw:controlling:fachsemester|Fachsemester]] gewertet und hat keinen Einfluss auf die [[:hsrw:controlling:regelstudienzeit|Regelstudienzeit]] im betreffenden Studiengang, gilt aber als [[:hsrw:controlling:hochschulsemester|Hochschulsemester]]. Während eines Urlaubssemesters kann man keine [[:hsrw:controlling:pruefung|Prüfungen]] ablegen. Zu den Gründen für ein Urlaubssemester zählen zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. |