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Die Regelstudienzeit (RSZ) definiert die Anzahl der [[:hsrw:controlling:semester|Semester]], die für das Absolvieren eines Vollzeitstudiengangs benötigt werden. Diese Zahl wird durch die [[:hsrw:controlling:pruefungsordnung|Prüfungsordnung]] und das Curriculum eines [[:hsrw:controlling:studiengang|Studiengangs]] vorgegeben und orientiert sich an dem hochschulgesetzlichen Rahmen. Gemäß dem Hochschulgesetz NRW beträgt die generelle Regelstudienzeit in Bachelor-Studiengängen zwischen sechs und acht Semestern sowie in Master-Studiengängen zwischen zwei und vier Semestern. | Die Regelstudienzeit (RSZ) definiert die Anzahl der [[:hsrw:controlling:semester|Semester]], die für das Absolvieren eines Vollzeitstudiengangs vorgesehen sind. Diese Zahl wird durch die [[:hsrw:controlling:pruefungsordnung|Prüfungsordnung]] und das Curriculum eines [[:hsrw:controlling:studiengang|Studiengangs]] vorgegeben und orientiert sich an dem hochschulgesetzlichen Rahmen. Gemäß dem Hochschulgesetz NRW beträgt die generelle Regelstudienzeit in Bachelor-Studiengängen zwischen sechs und acht Semestern sowie in Master-Studiengängen zwischen zwei und vier Semestern. |