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Die Regelstudienzeit (RSZ) definiert die Anzahl der [[:hsrw:controlling:semester|Semester]], die für das Absolvieren eines Vollzeitstudiengangs benötigt werden. Diese Zahl wird durch die [[:hsrw:controlling:pruefungsordnung|Prüfungsordnung]] eines [[:hsrw:controlling:studiengang|Studiengangs]] der jeweiligen Hochschule vorgegeben und durch die Hochschulgesetzgebung gestützt. | Die **Regelstudienzeit ** (RSZ) definiert die Anzahl der [[:hsrw:controlling:semester|Semester]], die für das Absolvieren eines Vollzeitstudiengangs vorgesehen sind. Diese Zahl wird durch die [[:hsrw:controlling:pruefungsordnung|Prüfungsordnung]] und das Curriculum eines [[:hsrw:controlling:studiengang|Studiengangs]] vorgegeben und orientiert sich an dem hochschulgesetzlichen Rahmen. Gemäß dem Hochschulgesetz NRW beträgt die generelle Regelstudienzeit in Bachelor-Studiengängen zwischen sechs und acht Semestern sowie in Master-Studiengängen zwischen zwei und vier Semestern. |
Bei einem Studium in Regelstudienzeit wird von idealisierten Bedinungen ausgegangen. Allerdings unterscheidet sich die durchschnittliche Studiendauer deutlich von der Regelstudienzeit, so benötigen viele [[:hsrw:controlling:studierende|Studierende]] in einem [[:hsrw:controlling:studiengang|Bachelorstudiengang]] mit einer Regelstudienzeit von sieben [[:hsrw:controlling:semester|Semestern]] durchschnittlich mehr als sieben [[:hsrw:controlling:semester|Semester]]. | Bei einem Studium in Regelstudienzeit wird von idealisierten Bedingungen ausgegangen. In der Praxis liegt die durchschnittliche Studiendauer der Absolvent*innen im Regelfall deutlich über der Regelstudienzeit. |