hsrw:controlling:professurvertretung

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 ===== Professurvertretung ===== ===== Professurvertretung =====
  
-Eine Professurvertretung wird oft dann eingestellt, wenn ein vakanter Lehrstuhl nicht länger brachliegen soll. Die Vertretungsprofessorin oder der Vertretungsprofessor bleibt dann so lange im Amt, bis die Stelle endgültig besetzt ist. Das heißt, dass während seiner Amtszeit in der Regel auch ein Berufungsverfahren abläuft. Besonders für diejenigen, die noch keine Professur innehaben, ist eine solche Vertretung eine attraktive Gelegenheit, sich schon einmal als [[Professorinnen und Professoren|Professorin oder Professor]] zu erproben und sich vorteilhaft für kommende Berufungsverfahren aufzustellen.+Eine Professurvertretung wird oft dann eingestellt, wenn ein vakanter Lehrstuhl nicht länger brachliegen soll. Die Vertretungsprofessorin oder der Vertretungsprofessor bleibt dann so lange im Amt, bis die Stelle endgültig besetzt ist. Das heißt, dass während seiner Amtszeit in der Regel auch ein Berufungsverfahren abläuft. Besonders für diejenigen, die noch keine Professur innehaben, ist eine solche Vertretung eine attraktive Gelegenheit, sich schon einmal als [[Professorin und Professor|Professorin oder Professor]] zu erproben und sich vorteilhaft für kommende Berufungsverfahren aufzustellen.
  
  
 **Voraussetzungen für die Vertretungsprofessur** **Voraussetzungen für die Vertretungsprofessur**
  
-Das Einstellen von Vertretungsprofessoren erfolgt ohne das aufwendige Berufungsverfahren, nicht einmal eine öffentliche Ausschreibung ist zwingend erforderlich. Die Einstellungsvoraussetzungen sind jedoch die eines regulären Professorenstelle: Sie müssen eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistung, Lehrerfahrungen, einschlägige Publikationen, Vorträge, etc. vorweisen. Vertretungsprofessorinnen und Vertretungsprofessoren haben die gleichen Pflichten wie reguläre Hochschulprofessorinnen und -professoren. Das heißt, sie müssen sich in Lehre, Forschung und in der akademischen Selbstverwaltung betätigen. Allerdings besteht das Recht, den Professorentitel zu führen nicht automatisch - dieses muss erst eingeräumt werden.+Das Einstellen von Vertretungsprofessoren erfolgt ohne das aufwendige Berufungsverfahren, nicht einmal eine öffentliche Ausschreibung ist zwingend erforderlich. Die Einstellungsvoraussetzungen sind jedoch die eines regulären Professorenstelle: Sie müssen eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistung, Lehrerfahrungen, einschlägige Publikationen, Vorträge, etc. vorweisen. Vertretungsprofessorinnen und Vertretungsprofessoren haben die gleichen Pflichten wie reguläre Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren. Das heißt, sie müssen sich in Lehre, Forschung und in der akademischen Selbstverwaltung betätigen. Allerdings besteht das Recht, den Professorentitel zu führen nicht automatisch - dieses muss erst eingeräumt werden.
  
  
  • hsrw/controlling/professurvertretung.txt
  • Zuletzt geändert: 2020/04/06 08:57
  • von Sweeren, Hannah