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===== Mitglieder einer Hochschule ===== | ===== Mitglieder einer Hochschule ===== |
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Zu den Mitgliedern einer Hochschule zählen die*der Präsident*in bzw. die*der Rektor*in, die*der Kanzler*in, die [[:hsrw:controlling:professorin_und_professor|Professor*innen]], die Hochschuldozent*innen, die wissenschaftlichen Assistent*innen, die Oberassistent*innen, die [[:hsrw:controlling:wissenschaftliche_beschaeftigte|hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen]], die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die hauptberuflichen weiteren Mitarbeiter*innen, die [[:hsrw:controlling:studentische_hilfskraefte|studentischen Hilfskräfte]] und [[:hsrw:controlling:studentische_aushilfen|Aushilfen]], sowie [[:hsrw:controlling:beschaeftigte_in_technik_und_verwaltung|Beschäftigte in Technik und Verwaltung]] die als Personal an der Hochschule tätig sind. | Zu den Mitgliedern einer Hochschule zählen neben den eingeschriebenen Studierenden die*der Präsident*in bzw. die*der Rektor*in, die*der Kanzler*in, die [[:hsrw:controlling:professorin_und_professor|Professor*innen]], die Hochschuldozent*innen, die wissenschaftlichen Assistent*innen, die Oberassistent*innen, die [[:hsrw:controlling:wissenschaftliche_beschaeftigte|hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen]], die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die hauptberuflichen weiteren Mitarbeiter*innen, die [[:hsrw:controlling:studentische_hilfskraefte|studentischen Hilfskräfte]] und [[:hsrw:controlling:studentische_aushilfen|Aushilfen]], sowie [[:hsrw:controlling:beschaeftigte_in_technik_und_verwaltung|Beschäftigte in Technik und Verwaltung]] die als Personal an der Hochschule tätig sind. |
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<font 14px/Arial,Helvetica,sans-serif;;inherit;;inherit>§ 9 Hochschulgesetz</font> | <font 14px/Arial,Helvetica,sans-serif;;inherit;;inherit>§ 9 Hochschulgesetz</font> |