hsrw:controlling:hochschulsemester

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-Das erste Hochschulsemester beginnt zum Zeitpunkt der erstmaligen [[Einschreibung]]. Die [[ersteinschreiberinnen_und_ersteinschreiber|Ersteinschreiberinnen und Ersteinschreiber]]) gelten so lange als [[Studierende]] einer inländischen Hochschule, bis die letzte [[Exmatrikulation]] stattfindet. +Das erste Hochschulsemester beginnt zum Zeitpunkt der erstmaligen [[Einschreibung]]. Die [[ersteinschreiberinnen_und_ersteinschreiber|Ersteinschreiberinnen und Ersteinschreiber]]) gelten so lange als [[Studierende]] einer inländischen Hochschule, bis die letzte [[Exmatrikulationen|Exmatrikulation]] stattfindet. 
 [[Studierende]] können demnach in mehreren [[Studiengang|Studiengängen]] eingeschrieben sein, wobei die Zählung der Hochschulsemester erst endet, sobald keine [[Eingeschriebene|Einschreibung]] der [[Studierende|Studierenden]] in einem [[Studiengang]] einer Hochschule mehr vorhanden ist. [[Studierende]] können demnach in mehreren [[Studiengang|Studiengängen]] eingeschrieben sein, wobei die Zählung der Hochschulsemester erst endet, sobald keine [[Eingeschriebene|Einschreibung]] der [[Studierende|Studierenden]] in einem [[Studiengang]] einer Hochschule mehr vorhanden ist.
    
  • hsrw/controlling/hochschulsemester.txt
  • Zuletzt geändert: 2022/07/11 14:28
  • von Reinders, Pascal