hsrw:controlling:bildungsauslaenderinnen_und_bildungsauslaender

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 Als Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer werden die aus­ländischen Studierenden bezeichnet, die ihre  Als Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer werden die aus­ländischen Studierenden bezeichnet, die ihre 
-[[Hochschul­zugangs­berechtigung]] im Ausland oder an einem [[Studien­kolleg]] erworben haben, bzw. für die keine Angaben zur Art der[[Hochschul­zugangs­berechtigung]] vorliegen. Dies gilt unabhängig von der [[Staatsangehörigkeit]].+[[Hochschulzugangsberechtigung]] im Ausland oder an einem [[Studienkolleg]] erworben haben, bzw. für die keine Angaben zur Art der [[Hochschulzugangsberechtigung]] vorliegen. Dies gilt unabhängig von der [[Staatsangehörigkeit]].
    
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  • Zuletzt geändert: 2020/04/02 09:14
  • von Sweeren, Hannah