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hsrw:controlling:beschaeftigte_in_technik_und_verwaltung [2018/08/07 09:19] – Martens, Jana | hsrw:controlling:beschaeftigte_in_technik_und_verwaltung [2018/08/07 09:31] – Martens, Jana | ||
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Beschäftigte in Technik und Verwaltung (MTV) | Beschäftigte in Technik und Verwaltung (MTV) | ||
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+ | Da in Deutschland das öffentliche Hochschulsystem Ländersache ist und durch deren Gesetz geregelt wird, so gilt der Tarifvertrag der Länder. Dieser ist angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). | ||
In den Tarifverträgen der Länder (TV-L) werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet eine Einstufen nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden alle Beschäftigte den Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit. Die Beschäftigten in Technik und Verwaltung sind der Kanzlerin oder dem Kanzler unterstellt. | In den Tarifverträgen der Länder (TV-L) werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet eine Einstufen nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden alle Beschäftigte den Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit. Die Beschäftigten in Technik und Verwaltung sind der Kanzlerin oder dem Kanzler unterstellt. | ||
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**Die Wochenarbeitszeiten im TV-L** | **Die Wochenarbeitszeiten im TV-L** | ||
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|Baden-Württemberg|39: | |Baden-Württemberg|39: | ||
|Bayern |40:06 Stunden | |Bayern |40:06 Stunden |