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- | ===== Beschäftigte ===== | + | Da in Deutschland das öffentliche Hochschulsystem Ländersache ist und durch deren Gesetz geregelt wird, gilt der Tarifvertrag der Länder. Dieser ist angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). |
- | Zu den **Mitgliedern** einer Hochschule zählen die Präsidentin oder der Präsident bzw. die Rektorin oder der Rektor, die Kanzlerin oder der Kanzler, die [[Professorin und Professor|Professorinnen und Professoren]], | + | In den Tarifverträgen |
+ | **Die Wochenarbeitszeiten im TV-L** | ||
- | **Angehörige** einer Hochschule sind die Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren sowie Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger, | + | ^Bundesland ^Wochenarbeitszeit ^ |
+ | |Baden-Württemberg|39: | ||
+ | |Bayern |40:06 Stunden | ||
+ | |Bremen |39:12 Stunden | ||
+ | |Hamburg |39:00 Stunden | ||
+ | |Mecklenburg-Vorpommern |40:00 Stunden | ||
+ | |Niedersachsen | ||
+ | |Nordrhein-Westfalen | ||
+ | |Rheinland-Pfalz |39:00 Stunden | ||
+ | |Saarland |39:30 Stunden | ||
+ | |Sachsen |40:00 Stunden | ||
+ | |Sachsen-Anhalt |40:00 Stunden | ||
+ | |Schleswig-Holstein |38:42 Stunden | ||
+ | |Thüringen |40:30 Stunden | ||
- | siehe auch | + | An einer Hochschule sind viele verschiedene Beschäftigungsgruppen tätig. |
+ | Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal regelt die Rahmenbedingungen für die verschiedenen Gruppen und sichert damit den Erfolg der Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. | ||
+ | Nach geltendem deutschem Arbeitsrecht und dem Recht der Europäischen Union ist das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis das Normarbeitsverhältnis. | ||
+ | Da die Beschäftigungsbedingungen maßgeblich von den gesetzlichen und tariflichen Regelungen und den finanziellen Ressourcen bestimmt werden, ist die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen eine besondere Herausforderung. Die Vertragspartner stellen | ||
+ | sich dieser Herausforderung und wollen insbesondere im Bereich der Befristungen von Arbeitsverhältnissen eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen erreichen. | ||
- | Beschäftigte | + | Die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung sowie der Inklusion ist ein gemeinsam getragenes Ziel der Unterzeichnenden. |
+ | Vor diesem Hintergrund haben Landespersonalrätekonferenzen, | ||
- | • Beschäftigte in Technik und Verwaltung | + | === Siehe auch === |
+ | * [[Angehörige]] | ||
+ | * [[Beschäftigte der Fakultäten]] | ||
+ | * [[Beschäftigte in der Verwaltung]] | ||
+ | * [[Beschäftigte in Technik und Verwaltung]] | ||
+ | * [[Mitglieder]] | ||
+ | * [[Studentische Aushilfen]] | ||
+ | * [[Studentische Hilfskräfte]] | ||
+ | * [[Wissenschaftliche Beschäftigte]] | ||
+ | === Externe Verweise === | ||
+ | [[https:// | ||
+ | über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal]] abgerufen am: 19.09.2018 | ||
- | • Beschäftigte in der Verwaltung | + | [[https:// |
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- | === Externe Verweise === | + | |
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