hsrw:controlling:beschaeftigte

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hsrw:controlling:beschaeftigter [2018/06/15 13:51] – angelegt Celik, Ademhsrw:controlling:beschaeftigte [2018/09/19 06:30] Martens, Jana
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-===== Beschäftigter =====+===== Beschäftigte =====
  
-Zu den Mitgliedern einer Hochschule zählen der Präsident bzw. die Rektoren, der Kanzler, die Professoren, die Hochschuldozenten, die wissenschaftlichen Assistenten, die Oberassistenten, die hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiter, die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die hauptberuflichen weiteren Mitarbeiter, die eingeschriebenen Studierenden, die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter in Privatdienstverhältnissen, die als Personal der Hochschule im Rahmen von Drittmittelprojekten hauptberuflich an der Hochschule tätig sind.+Zu den **Mitgliedern** einer Hochschule zählen die Präsidentin oder der Präsident bzw. die Rektorin oder der Rektordie Kanzlerin oder der Kanzler, die [[Professorin und Professor|Professorinnen und Professoren]], die Hochschuldozentinnenen und die Hochschuledozenten, die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten, die Oberassistentinnen und Oberassistenten, die hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die hauptberuflichen weiteren Mitarbeiter, die studentischen Hilfskräfte und [[studentische Aushilfen|Aushilfen]], die wissenschaftlichen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie [[Beschäftigte in Technik und Verwaltung]] die als Personal an der Hochschule tätig sind. 
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 +**Angehörige** einer Hochschule sind die Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren sowie Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger, die entpflichteten und in den Ruhestand versetzten [[Professorin und Professor|Professorinnen und Professoren]], die Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, die Privatdozentinnen und Privatdozenten, die außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Gastdozentinnen und Gastdozenten, die Lehrbeauftragten, andere nebenberuflich oder gastweise an der Hochschule Tätige, die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, die Doktorandinnen und Doktoranden, Habilitierte, die Auszubildenden, die hauptberuflich an den Einrichtungen an der Hochschule Beschäftigten, die Zweithörerschaft, die Zweithörerschaft sowie Austauschstudierende, die in den Ruhestand versetzten Bediensteten, sowie die Stipendiatinnen und StipendiatenAngehörige einer Hochschule nehmen an Wahlen nicht teil. 
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 +siehe auch 
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 +Beschäftigte der Fakultäten 
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 +• Beschäftigte in Technik und Verwaltung 
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 +• Beschäftigte in der Verwaltung
  
-Angehörige einer Hochschule sind die Ehrensenatoren sowie Ehrenbürger, die entpflichteten und in den Ruhestand versetzten Professoren, die Honorarprofessoren, die Juniorprofessoren, die Privatdozenten, die außerplanmäßigen Professoren, die Gastprofessoren, die Gastdozenten, die Lehrbeauftragten, andere nebenberuflich oder gastweise an der Hochschule Tätige, die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, die Doktoranden, Habilitanden, die Auszubildenden, die hauptberuflich an den Einrichtungen an der Hochschule Beschäftigten, die Zweithörer, Gasthörer sowie Austauschstudierende, die in den Ruhestand versetzten Bediensteten, die Stipendiaten. Angehörige einer Hochschule nehmen an Wahlen nicht teil. 
  
 === Externe Verweise === === Externe Verweise ===
  • hsrw/controlling/beschaeftigte.txt
  • Zuletzt geändert: 2020/04/06 10:40
  • von Sweeren, Hannah