hsrw:controlling:kapazitaet

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Der Begriff Kapazität stammt von dem lateinischen Begriff// capacitas// ab und beschreibt das Fassungsvermögen an Hochschulen ist damit hauptsächlich die Aufnahmekapazität gemeint. Diese wird auf Grundlage der „Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens (Kapazitätsverordnung Nordrhein Westfalen 2017 – KapVO NRW 2017)“ in der jeweils gültigen Fassung jährlich errechnet.

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/kapazitaet.1586321654.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2020/04/08 04:54
  • von Sweeren, Hannah