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Kapazität
Der Begriff Kapazität stammt von dem lateinischen Begriff// capacitas// ab und beschreibt das Fassungsvermögen an Hochschulen ist damit hauptsächlich die Aufnahmekapazität gemeint. Diese wird auf Grundlage der „Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens (Kapazitätsverordnung Nordrhein Westfalen 2017 – KapVO NRW 2017)“ in der jeweils gültigen Fassung jährlich errechnet.
Externe Verweise
Kapazitätsberechnung Uni Siegen abgerufen am: 05.04.2020